Neben akuten Krankheiten sind vor allem chronisch oder chronisch wiederkehrende Krankheitszustände einer klassisch homöopathischen Behandlung gut zugänglich. Das passiert im Rahmen einer sogenannten „konstitutionellen Behandlung„. Das Ziel hierbei ist es, den Organismus wieder in die Lage zu versetzen, sich selbst zu heilen. (Auch die schulmedizinische Forschung hat in den letzten Jahren übrigens dargelegt, dass der menschliche Organismus viel größere Fähigkeiten zur Selbstheilung besitzt als lange angenommen.) Da ich klassisch homöopathisch arbeite, werden nur Einzelmittel nach einer ausführlichen Anamnese eingesetzt. Das erlaubt mir eine individuelle Arzneimittelwahl.
Eine sorgfältige Erstanamnese ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung. Bitte rechnen Sie mit ungefähr 2-3 Stunden. Im Rahmen der Anamnese werden nicht nur die Symptome mit ihren genauen Modalitäten (wann ist es besser, was verschlechtert?) sondern auch emotionale und körperliche Eigenheiten, allgemeine Lebensumstände, die Vorgeschichte und sogar die Familiengeschichte erfragt. Denn oft geben zum Beispiel Erkrankungen, die in einer Familie gehäuft vorkommen, wertvolle Hinweise für die entsprechenden homöopathischen Mittel.
Nach gründlicher Auswertung der Erstanamnese wird das entsprechende homöopathische Arzneimittel verschrieben. Damit es wirklich homöopathisch wirken kann, muss es genau zum Zustand des Patienten oder der Patientin passen. So kann es sein, dass zehn Patienten mit Husten zehn unterschiedliche Mittel bekommen. Deshalb gibt es in der klassischen Homöopathie auch kein „Hustenmittel“.
Bei einem Follow-up-Termin ca. 6 Wochen nach Einnahme wird der Verlauf der Erkrankung bzw. des Gesundungsprozesses beurteilt. Wie ist der Gesamtzustand, welche Symptome haben nachgelassen, sind „alte Symptome“ zurückgekehrt, kam es evtl. zu einer Erstreaktion („Erstverschlimmerung“ der Symptome, die dann aber rasch nachlässt)?
Die weiteren Termine richten sich dann nach dem Verlauf und evtl. auftretenden akuten Erkrankungen. Meist sind aber wenige Termine im Jahr ausreichend.
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Gesetzlich bin ich zu folgendem Hinweis verpflichtet: Bei der hier vorgestellten Behandlungsmethode handelt es sich um ein Therapieverfahren der naturheilkundlichen Erfahrungsmedizin, das nicht zu den allgemein anerkannten Methoden im Sinne einer Anerkennung durch die konventionelle Medizin gehort. Alle getroffenen Aussagen über Eigenschaften und Wirkungen sowie Indikationen des vorgestellten Therapieverfahrens beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungswerten in der Therapierichtung selbst, die von der konventionellen Medizin bislang nicht geteilt werden. Es liegen allerdings hochinteressante Studien und Forschungsprojekte zur Homöopathie vor, welche die Wirksamkeit der Homöopathie positiv bewerten und nicht auf Scheineffekte (Placebo-Wirkungen) reduzieren.